Begünstigte Drittstaatsangehörige Bedeutung

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Begünstigte Drittstaatsangehörige

Begünstigte Drittstaatsangehörige Logo #42643Familienangehörige (Geschwister ausgeschlossen) von ÖsterreicherInnen, EWR-BürgerInnen oder Schweizern, die selbst keine Staatsbürger eines EWR-Staates oder der Schweiz sind. Diese erhalten eine Niederlassungsbewilligung.
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